Zur Teilnahme an unserer Mitgliederversammlung am 12.09.2021 gilt die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Ungeimpfte müssen dann zum Beispiel für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler.
Die 3G-Regel bedeutet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss künftig in vielen Fällen entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.