1.        Durch den Vorstand des KGV können genehmigt werden:
•          Fahnenmast
•          Rutschbahn
•          Sandkasten
•          Kinderspielhaus
(Eine Grundfläche von 4 qm darf nicht überschritten werden)
•          Schaukel
•          Grill
•          Teichanlage
(Eine Grundfläche von 8 qm darf nicht überschritten werden – Für die Erstellung ist
                lediglich die Verwendung von handelsüblicher Folie sowie von vorgefertigten Kunststoffteilen erlaubt.
•          Gerätehaus (freistehend)

Die detaillierten Zeichnungen für die Anträge zur Genehmigung sind in zweifacher Ausfertigung beim Vorstand einzureichen.
1. Ausfertigung Verein, 2. Ausfertigung Antragsteller


2.        Durch das Gartenamt müssen genehmigt werden:

•          Gewächshaus (Eine Grundfläche von 8 qm darf nicht überschritten werden. – Es dürfen
                keine Fundamente, Bodenplatten o.ä. aus Beton errichtet werden)
•          Grundwasserpumpe (Aktuell nicht gestattet)
•          Satelitenschüssel (Durchmesser höchstens 100 cm.)
•          Pergola
•          An- und Umbauten von Gartenlauben

Die detaillierten Zeichnungen für die Anträge zur Genehmigung sind in dreifacher Ausfertigung beim Vorstand einzureichen.
1. Ausfertigung Stadtverband, 2. Ausfertigung Verein, 3. Ausfertigung Antragsteller                

 

Der Vorstand