1.        Durch den Vorstand des KGV können genehmigt werden:
          Fahnenmast
          Rutschbahn
          Sandkasten
          Kinderspielhaus
(Eine Grundfläche von 4 qm darf nicht überschritten werden)
          Schaukel
          Grill
          Teichanlage
(Eine Grundfläche von 8 qm darf nicht überschritten werden – Für die Erstellung ist
                lediglich die Verwendung von handelsüblicher Folie sowie von vorgefertigten Kunststoffteilen erlaubt.
          Gerätehaus (freistehend)

Die detaillierten Zeichnungen für die Anträge zur Genehmigung sind in zweifacher Ausfertigung beim Vorstand einzureichen.
1. Ausfertigung Verein, 2. Ausfertigung Antragsteller


2.        Durch das Gartenamt müssen genehmigt werden:

          Gewächshaus (Eine Grundfläche von 8 qm darf nicht überschritten werden. – Es dürfen
                keine Fundamente, Bodenplatten o.ä. aus Beton errichtet werden)
          Grundwasserpumpe (An der Pumpe muß ein Schild mit der Aufschrift: „kein Trinkwasser“
                muß angebracht werden.)
          Satelitenschüssel (Durchmesser höchstens 100 cm.)
          Pergola
          An- und Umbauten von Gartenlauben

Die detaillierten Zeichnungen für die Anträge zur Genehmigung sind in dreifacher Ausfertigung beim Vorstand einzureichen.
1. Ausfertigung Stadtverband, 2. Ausfertigung Verein, 3. Ausfertigung Antragsteller                

 

Der Vorstand