Einfahrgenehmigung
Allgemeine Hinweise für die Einfahrgenehmigung:
Wir weisen darauf hin, dass das Befahren nur bei trockenem Wetter, im Schritttempo und mit einem maximalen Gesamtgewicht von 5 to zulässig ist und auf eigene Gefahr erfolgt. Für Schäden an Wegen, Grünflächen, Wasserleitungen etc., die durch das Befahren entstehen, haftet das Vereinsmitglied. Sofern Sie keinen Poller Schlüssel haben, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum. Nach der Einfahrt und nach der Ausfahrt bitte die Poller wieder einsetzen!