1. Durch den Vorstand des KGV können genehmigt werden:
• Fahnenmast
• Rutschbahn
• Sandkasten
• Kinderspielhaus (Eine Grundfläche von 4 qm darf nicht überschritten werden)
• Schaukel
• Grill
• Teichanlage (Eine Grundfläche von 8 qm darf nicht überschritten werden – Für die Erstellung ist
lediglich die Verwendung von handelsüblicher Folie sowie von vorgefertigten Kunststoffteilen erlaubt.
• Gerätehaus (freistehend)
Die detaillierten Zeichnungen für die Anträge zur Genehmigung sind in zweifacher Ausfertigung beim Vorstand einzureichen.
1. Ausfertigung Verein, 2. Ausfertigung Antragsteller
2. Durch das Gartenamt müssen genehmigt werden:
• Gewächshaus (Eine Grundfläche von 8 qm darf nicht überschritten werden. – Es dürfen
keine Fundamente, Bodenplatten o.ä. aus Beton errichtet werden)
• Grundwasserpumpe (Aktuell nicht gestattet)
• Satelitenschüssel (Durchmesser höchstens 100 cm.)
• Pergola
• An- und Umbauten von Gartenlauben
Die detaillierten Zeichnungen für die Anträge zur Genehmigung sind in dreifacher Ausfertigung beim Vorstand einzureichen.
1. Ausfertigung Stadtverband, 2. Ausfertigung Verein, 3. Ausfertigung Antragsteller
Der Vorstand