Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

fogende Information erreichte uns vom Gartenamt:


in der Zeit vom 30.03.2020 bis voraussichtlich 19.04.2020 ist die
Erteilung sogenannter „Einfahrtgenehmigungen“ für städtische
Kleingartenanlagen durch den Grundstückseigentümer, das Garten-,
Friedhofs- und Forstamt, nicht möglich.


Viele Grüße und bleiben Sie gesund

gez. Ihr Vorstand

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