1. April 2020Allgemein By Mirko Klopsch 0 Comments Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, fogende Information erreichte uns vom Gartenamt: in der Zeit vom 30.03.2020 bis voraussichtlich 19.04.2020 ist die Erteilung sogenannter „Einfahrtgenehmigungen“ für städtische Kleingartenanlagen durch den Grundstückseigentümer, das Garten-, Friedhofs- und Forstamt, nicht möglich. Viele Grüße und bleiben Sie gesund gez. Ihr Vorstand Ähnliche Beiträge